Infos zur Unterkunft
Erläuterungen zum Begriff der „öffentlich rechtliche Unterbringung (örU)
- Eine örU ist keine Wohnung, sondern eine temporäre Unterbringung für Wohnungslose – ob Flüchtlinge oder hiesige Obdachlose. Eine örU ist nicht für Wohnen auf Dauer und Integration ausgerichtet, sondern auf Fluktuation. Die Menschen sollen möglichst schnell in eine Wohnung wechseln. Entsprechend ist die Unterbringung gestaltet (s.u.).
- Eigentlich als Übergangslösung gedacht, werden sie durch die Wohnungsknappheit und die hohe Anzahl der Geflüchteten jedoch immer mehr zu Dauerunterkünften. Die Fluktuation in den örU ist im Durchschnitt von 30% (2016) auf ca. 20% (2017) gesunken.
- Das heißt, immer seltener und immer weniger Bewohner können in eine reguläre Wohnung in Hamburg wechseln. Die durchschnittliche Verweildauer in örUs ist daher auf über 3 ½ Jahre gestiegen. Die Bewohner verbleiben also oft Jahre in örUs, ohne dass sie im Quartier heimisch werden können. Statt Integration entsteht dauerhafte Unruhe.
Bisherige Planungen des Bezirksamts Hamburg-Nord
Belegung
- Es sollen 311 Flüchtlinge untergebracht werden, davon 60% Familien (187 Personen) und 40% Alleinstehende (124 Personen).
- Geplant sind überwiegend Wohneinheiten von unter 50 qm mit zwei Zimmern, Küche und Bad, die mit 4 – 5 Personen belegt werden sollen, unabhängig davon, ob es sich um Familien oder Alleinstehende handelt.
- Die Zuweisung soll nach Warteliste erfolgen, ohne Ansehen der Ethnien oder Religionen.
Anmerkung von IGLU: In der engen Belegung ohne Rückzugsraum besteht das Risiko von Konflikten statt Integration.
- Das Bezirksamt Nord will die örU bei rückläufigen Flüchtlingszahlen mit Wohnungslosen belegen. Anmerkung von IGLU: Auch hier ist zu befürchten, dass keine Integration stattfinden kann, da es keine Perspektive für dauerhaftes Wohnen gibt.
Aula
- Ursprünglich war der Erhalt der ehemaligen Schul-Aula vorgesehen und wurde als in Hamburg einzigartiger Ort der Begegnung etc. angekündigt.
- Durch den Einbau von zwei Wohneinheiten mit schmalem Zugang ist sie dafür nur noch sehr eingeschränkt zu nutzen (Fläche, Schallschutz, Fluchtwege, Nutzungszeiten).
Anmerkung von IGLU: Neben dieser Rest-Aula gibt es bisher in der Unterkunft keine weiteren Räume für ehrenamtliche Angebote, Begegnungen der Bewohner/innen untereinander oder mit Nachbarn, für kulturelle Angebote oder als Rückzugsort.
Laufzeit
- Die Nutzungsdauer wurde mit Fördern & Wohnen bis 2032 geschlossen und kann durch die 2 mal 5-jährige Verlängerungsoption bis 2042 ausgedehnt werden. Erst ab 2031 will das Bezirksamt Hamburg-Nord über eine geänderte Nutzung nachdenken, teilte es IGLU in einem Treffen am 20.12.2017 mit.
- Zur Information:
Die Angaben des Bezirksamts Hamburg-Nord sowohl in der 1. Informationsveranstaltung vom 22.3.2017 „10 Jahre plus 5 Jahre Verlängerungsoption“, längstens also bis zum Jahr 2032, als auch in der 2. Informationsveranstaltung vom 02.11.2017 „10 Jahre plus zwei Mal 5 Jahre Verlängerungsoption“, längstens also bis zum Jahr 2037, den Anwohnern gegenüber waren falsch.